Strafrecht & Kriminologie
Strafvollzug
Maßregelvollzug
Therapie statt Strafe

Aufarbeitung

Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Straffälligkeit als Basis für positive Prognoseentscheidungen.

Strukturierte Aufarbeitung der Tat und der biografischen Hintergründe als Grundlage für belastbare Prognosen. Ableitung konkreter Maßnahmen zur Stabilisierung und zur Reduktion relevanter Risikofaktoren.

Erstellung eines nachvollziehbaren Veränderungskonzeptes, das juristische und kriminologische Anforderungen verbindet.

Kontrolle

Gerichtliche Überprüfung behördlicher Maßnahmen zur Sicherung des Vollzugszieles.

Rechtliche Prüfung vollzuglicher Entscheidungen und Maßnahmen, inklusive Rechtsmittelstrategie zur Sicherstellung einer am Gesetz orientierten Vollzugspraxis.

Schwerpunkt auf Transparenz, Verhältnismäßigkeit und gerichtlicher Kontrolle.

Entlassung

Strategische Vorbereitung der vorzeitigen Entlassung und anschließenden Bewährungszeit.

Planung der Entlassung mit konkreten Auflagen, Unterstützungsmaßnahmen und Compliance‑Strukturen. Vorbereitung auf Bewährungsphase mit klaren Zielen und Monitoring.

Ziel ist eine tragfähige Perspektive unter Minimierung neuer Risiken.

Wissenschaftliche Expertise im Vollzug

Im Strafvollzug trifft die staatliche Eingriffsgewalt unmittelbar auf die menschliche Freiheit. Die dort getroffenen Entscheidungen sind nicht selten eher wohlmeinend als forensisch fundiert und damit in der Sache tatsächlich angezeigt. Erst durch eine belastbare empirische Expertise, die rechtliche Standards mit kriminologischen Erkenntnissen verknüpft, kann das Ziel von Straf- und Maßregelvollzug erreicht werden: ein Ausgleich, der sowohl der Sicherheit der Allgemeinheit als auch dem Freiheitsanspruch des Einzelnen vollumfänglich gerecht wird.

FAQ: Strafvollzug, Maßregelvollzug und Resozialisierung

Was passiert bei der Eingangsdiagnostik?

Die Eingangsdiagnostik bildet das rechtliche und tatsächliche Fundament Ihrer Haftzeit. In der Aufnahmeeinrichtung wird durch standardisierte Testverfahren und Explorationen ermittelt, welche spezifischen Risiken und Behandlungsbedarfe vorliegen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist von weitreichender Bedeutung: Es entscheidet darüber, ob Ihnen die Vorzüge des offenen Vollzugs gewährt werden oder ob Sie im geschlossenen Vollzug verbleiben müssen.

Eine fachliche Begleitung ist bereits in dieser Phase unerlässlich. Erste Fehlbeurteilungen in der Diagnostik verfestigen sich oft in der Personalakte und können den gesamten weiteren Vollzugsverlauf sowie Ihre Entlassungsperspektive nachhaltig belasten.

Warum ist der Vollzugsplan für meine Entlassung entscheidend?

Der Vollzugsplan ist kein bloßes Verwaltungspapier, sondern ein verbindlicher Orientierungsrahmen. Hier werden Ziele wie Arbeit, Tataufarbeitung oder Suchttherapie festgeschrieben. Nur wer diese Meilensteine nachweislich erreicht, erarbeitet sich die Chance auf Lockerungen.

Da es sich um ein dynamisches Dokument handelt, sollte die Fortschreibung regelmäßig juristisch auf ihre Sachgerechtigkeit hin überprüft werden.

Wann habe ich Anspruch auf Verlegung in den offenen Vollzug?

Ein strikter Rechtsanspruch im Sinne eines Automatismus besteht nicht, jedoch hat die Justizvollzugsanstalt die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Eignungsprüfung. Eignung setzt voraus, dass keine konkrete Fluchtgefahr besteht und die begründete Erwartung gerechtfertigt ist, dass Sie sich im offenen Vollzug rechtstreu verhalten werden.

Besonders bei Erstvollzug oder Selbststellern sind die Hürden für eine positive Prognose oft niedriger.

Was tun, wenn die JVA die Eignung verneint?

Häufig stützen Anstalten ihre Ablehnung auf pauschale Fluchtrisiken, ohne diese durch konkrete Tatsachen zu untermauern. In solchen Fällen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 109 StVollzG) das gebotene Mittel.

Wir prüfen dabei akribisch, ob die Behörde ihren Ermessensspielraum korrekt genutzt oder die verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsbelange verkannt hat.

Wann darf die JVA Lockerungen wie Hafturlaub oder Ausgang versagen?

Die Versagung von Lockerungen darf nicht auf vagen Vermutungen basieren, sondern muss auf konkreten Anhaltspunkten beruhen.

Fluchtgefahr: Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass Sie sich dem Vollzug entziehen wollen?

Missbrauchsgefahr: Besteht die konkrete Befürchtung, dass Sie die Lockerungen zur Begehung neuer Straftaten nutzen werden?

Eine professionelle Argumentation gegen diese oft schematischen Prognosen ist häufig der einzige Weg, den ersten Ausgang zu erzwingen.

Warum ist der Hafturlaub so wichtig für die Entlassung?

Erfolgreiche Lockerungen sind der praktische Beweis für das Gericht, dass Sie sich in Freiheit bewähren können. Ohne diese schrittweise Erprobung ist eine vorzeitige Entlassung „aus dem Stand“ kaum zu erreichen, da dem Gericht die notwendige Prognosebasis fehlt.

Wann brauche ich ein externes Gutachten?

Bei schweren Delikten oder im Bereich des Maßregelvollzugs reicht die interne Stellungnahme der JVA für eine Entlassungsentscheidung oft nicht aus. Das Gericht beauftragt in diesen Fällen einen externen forensischen Sachverständigen, um die individuelle Rückfallgefahr wissenschaftlich zu bewerten.

Warum ist hier spezialisierte Begleitung lebensnotwendig?

Forensische Gutachten folgen einer komplexen methodischen Logik und nutzen oft kriminalprognostische Instrumente. Ein Laie kann die Validität und methodische Sauberkeit eines solchen Gutachtens kaum fundiert angreifen.

Es bedarf spezialisierter fachlicher Begleitung, um methodische Mängel aufzudecken und gegebenenfalls die Einholung eines Gegengutachtens zu erwirken. Ein fehlerhaftes negatives Gutachten kann die Freiheit um Jahre verzögern.

Wann kommt eine Zurückstellung der Strafvollstreckung in Betracht (§ 35 BtMG)?

Diese Option besteht, wenn eine Straftat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde und die zu verbüßende (Rest-)Strafe zwei Jahre nicht übersteigt.

Was passiert nach der Therapie?

Die in einer staatlich anerkannten Einrichtung verbrachte Therapiezeit wird bis zu einem Maß von zwei Dritteln auf die Strafe angerechnet. Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Strafrest zur Bewährung auszusetzen. Ein Therapieabbruch führt hingegen regelmäßig zur sofortigen Rückführung in den Strafvollzug.

Wie funktionieren Lockerungen in der Forensik?

Im Maßregelvollzug sind Lockerungen ein integraler Bestandteil des therapeutischen Stufenplans. Da das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit hier besonders schwer gewichtet wird, sind die Anforderungen an die Prognose oft noch strenger als im Regelvollzug.

Besonderheit der Gutachten im Maßregelvollzug: Hier findet eine regelmäßige Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung statt. Prognostische Gutachten entscheiden faktisch über Fortdauer oder Entlassung.

Eine effektive Verteidigung in diesem hochsensiblen Bereich erfordert tiefgreifendes Wissen über psychiatrische Krankheitsbilder und die aktuellen Standards forensischer Begutachtung.

Ist die Entlassung zum Halbstrafen- oder Zweidritteltermin sicher?

Nein. Auch bei einem beanstandungsfreien Vollzugsverlauf ist die Entlassung kein Automatismus. Das Gericht trifft stets eine eigenständige Kriminalprognose und prüft, ob eine vorzeitige Aussetzung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

Warum reicht gutes Benehmen nicht aus?

Bloße Anpassung an den Anstaltsalltag (Vollzugskonformität) beweist noch keine nachhaltige Verhaltensänderung für ein Leben in Freiheit. Wenn Zweifel an der Tataufarbeitung bestehen oder ein tragfähiges soziales Empfangsmanagement – also Wohnung und Arbeit – fehlt, wird der Antrag trotz sauberer Führung abgelehnt.

Eine professionelle Entlassungsvorbereitung muss daher weit über das bloße „Nicht-Auffallen“ hinausgehen.

Kontakt